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Nein

Bedenken im Hinblick auf die Wissenssicherheit bestehen in der Regel nicht, wenn der Forschungsgegenstand kein erkennbares sicherheitsrelevantes Missbrauchspotenzial aufweist und auch hinsichtlich der beteiligten Kooperationspartner keine besonderen Risikofaktoren ersichtlich sind. Gleiches gilt grundsätzlich, wenn sich der wissenschaftliche Austausch auf bereits öffentlich zugängliche Erkenntnisse beschränkt und keine besonderen Schutzpflichten bestehen. Zu potenziell sicherheitsrelevanten Forschungsbereichen zählen insbesondere die Forschung zu Künstlicher Intelligenz, Quanten- und Halbleitertechnologien, Biotechnologie, Cybersicherheit sowie Energie- und Speichertechnologien, wobei allein die Zugehörigkeit zu einem dieser Bereiche allein noch keine besonderen Sicherheitsbedenken begründet. Selbst bei neuartigen Forschungsansätzen begründet die bloß abstrakte Möglichkeit einer späteren, fernliegenden missbräuchlichen Verwendung der Ergebnisse für sich genommen noch keine Bedenken hinsichtlich der Wissenssicherheit. Hinzukommen müssen weitere Risikofaktoren bspw. in Bezug auf die Partner, Fördergeber usw.