Kompetenz Pflegepersonal
Bestimmte Pflegeleistungen sollen ohne ärztliche Anordnung direkt von den Krankenkassen bezahlt werden. Voraussetzung dafür sind Verträge zwischen den Verbänden der Leistungserbringern und jenen der Versicherer, inklusive Kontroll- und Korrekturmechanismen, um ungerechtfertigte Mengenausweitung zu vermeiden.