Basisgedanke
<p>Am 25. Mai 2016 ist die <a id="nointelliTXT" class="link_article" href="https://www.security-insider.de/dsgvo/" target="blank">Datenschutz-Grundverordnung</a>, kurz <a id="nointelliTXT" class="link_article" href="https://www.security-insider.de/dsgvo/" target="blank">DSGVO</a>, in Kraft getreten und vor wenigen Wochen endete die zweijährige Übergangsfrist. Mit der DSGVO sind auf Unternehmen diverse Auflagen zugekommen, wie von nun an mit gespeicherten Daten umzugehen ist. Unternehmen, die personenbezogene Daten speichern und verarbeiten, müssen beispielsweise dafür Sorge tragen, dass diese Daten sicher vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt sind. Auch dem sogenannten „Recht auf Vergessen werden“ muss Folge geleistet werden: Bei berechtigten Einwänden müssen personenbezogene Daten restlos und nachweislich seitens des Unternehmens gelöscht werden.</p>
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<p>Viele bekannte Cloud-Speicher haben ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten und fallen daher auch unter deren Rechtsprechung. Damit können US-amerikanische Geheimdienste die Herausgabe dieser Daten (und eingeschlossen damit auch die Einsicht auf diese gespeicherten Informationen) einfordern. Die <a id="nointelliTXT" class="link_article" href="https://www.security-insider.de/was-bedeutet-compliance-fuer-unternehmen-a-578464/" target="blank">Compliance</a> mit der DSGVO ist somit spätestens seit Verabschiedung des <a id="nointelliTXT" class="link_article" href="https://www.security-insider.de/der-lange-arm-der-usa-neues-cloud-gesetz-in-kraft-a-704925/" target="blank">„Cloud Act“</a> komplett ausgeschlossen. Unternehmen benötigen allerdings im Zuge der Digitalisierung auch künftig Cloud-Dienste, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Trotzdem müssen diese rechtskonform sein.</p>