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Basisgedanke

<p>Am 25. Mai 2016 ist die <a id="nointelliTXT" class="link_article" href="https://www.security-insider.de/dsgvo/" target="blank">Datenschutz-Grundverordnung</a>, kurz <a id="nointelliTXT" class="link_article" href="https://www.security-insider.de/dsgvo/" target="blank">DSGVO</a>, in Kraft getreten und vor wenigen Wochen endete die zweij&auml;hrige &Uuml;bergangsfrist. Mit der DSGVO sind auf Unternehmen diverse Auflagen zugekommen, wie von nun an mit gespeicherten Daten umzugehen ist. Unternehmen, die personenbezogene Daten speichern und verarbeiten, m&uuml;ssen beispielsweise daf&uuml;r Sorge tragen, dass diese Daten sicher vor dem Zugriff unberechtigter Dritter gesch&uuml;tzt sind. Auch dem sogenannten &bdquo;Recht auf Vergessen werden&ldquo; muss Folge geleistet werden: Bei berechtigten Einw&auml;nden m&uuml;ssen personenbezogene Daten restlos und nachweislich seitens des Unternehmens gel&ouml;scht werden.</p>

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<p>Viele bekannte Cloud-Speicher haben ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten und fallen daher auch unter deren Rechtsprechung. Damit k&ouml;nnen US-amerikanische Geheimdienste die Herausgabe dieser Daten (und eingeschlossen damit auch die Einsicht auf diese gespeicherten Informationen) einfordern. Die <a id="nointelliTXT" class="link_article" href="https://www.security-insider.de/was-bedeutet-compliance-fuer-unternehmen-a-578464/" target="blank">Compliance</a> mit der DSGVO ist somit sp&auml;testens seit Verabschiedung des <a id="nointelliTXT" class="link_article" href="https://www.security-insider.de/der-lange-arm-der-usa-neues-cloud-gesetz-in-kraft-a-704925/" target="blank">&bdquo;Cloud Act&ldquo;</a> komplett ausgeschlossen. Unternehmen ben&ouml;tigen allerdings im Zuge der Digitalisierung auch k&uuml;nftig Cloud-Dienste, um wettbewerbsf&auml;hig zu bleiben. Trotzdem m&uuml;ssen diese rechtskonform sein.</p>

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