4Mo4,23
von 30 Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.
von 30 Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.