4Mo4,30
von 30 Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr, sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte.
von 30 Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr, sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte.