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Das Unterpfand (Angeld) war eine Vorauszahlung, durch die der Geber sich zur Aushändigung der ganzen Summe bzw. zur Vertragserfüllung verpflichtete (vgl.
Das Unterpfand (Angeld) war eine Vorauszahlung, durch die der Geber sich zur Aushändigung der ganzen Summe bzw. zur Vertragserfüllung verpflichtete (vgl.