4Mo9,12
und sie sollen nichts davon übrig lassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen an ihm zerbrechen; nach der ganzen Passahordnung sollen sie es halten.
und sie sollen nichts davon übrig lassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen an ihm zerbrechen; nach der ganzen Passahordnung sollen sie es halten.