4Mo9,11
Im zweiten Monat, am vierzehnten Tag sollen sie es zur Abendzeit halten und sollen es mit ungesäuertem [Brot] und bitteren Kräutern essen,
Im zweiten Monat, am vierzehnten Tag sollen sie es zur Abendzeit halten und sollen es mit ungesäuertem [Brot] und bitteren Kräutern essen,