1Ko7,18
Ist jemand nach erfolgter Beschneidung berufen worden, so suche er sie nicht rückgängig zu machen; ist jemand in unbeschnittenem Zustand berufen worden, so lasse er sich nicht beschneiden.
Ist jemand nach erfolgter Beschneidung berufen worden, so suche er sie nicht rückgängig zu machen; ist jemand in unbeschnittenem Zustand berufen worden, so lasse er sich nicht beschneiden.