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Es gehörte nach semitischem Rechtsbrauch zu den Verpflichtungen der Schwager, ihrem verstorbenen Bruder Nachkommen von der Witwe zu zeugen (vgl.
Es gehörte nach semitischem Rechtsbrauch zu den Verpflichtungen der Schwager, ihrem verstorbenen Bruder Nachkommen von der Witwe zu zeugen (vgl.