3Mo22,27
Wenn ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an und danach ist es wohlgefällig als Opfergabe zum Feueropfer für den Herrn.
Wenn ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an und danach ist es wohlgefällig als Opfergabe zum Feueropfer für den Herrn.