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Die zum Tode verurteilten Verbrecher mussten nach römischem Brauch ihr Kreuz (d.h. den Querbalken) selbst nehmen und zur Hinrichtungsstätte tragen.
Die zum Tode verurteilten Verbrecher mussten nach römischem Brauch ihr Kreuz (d.h. den Querbalken) selbst nehmen und zur Hinrichtungsstätte tragen.