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Verfahren der Ethikkommission

Die UBT orientiert sich an den von Deutscher Forschungsgemeinschaft und Leopoldina unter dem Titel „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung“ veröffentlichten Empfehlungen zu ethisch verantwortbarer Forschung sowie an den Hinweisen und Regeln der Max-Planck-Gesellschaft zum verantwortlichen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken. Entsprechend dieser Hinweise und Empfehlungen hat die UBT bereits im Jahr 2017 insbesondere die Zuständigkeit ihrer Ethikkommission für Forschungsprojekte im Umfeld sogenannter Dual-Use Research of Concern begründet.