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Grund zum Einschreiten durch den Präsidenten?

Bestimmung, welche Umstände überhaupt geeignet sind, eine eigene Prüf- oder Handlungspflicht der Hochschulleitung auszulösen, ohne dass diese dazu Forschungsinhalte bewerten müsste

Primäres Kriterium ist Vorliegen äußerlich feststellbarer Umstände, die unabhängig von einer Bewertung des wissenschaftlichen Inhalts eine besondere Verantwortung der Universität begründen

Je höher das aufgrund äußerer Merkmale typischerweise erkennbare Risikopotenzial eines Vorhabens ist, desto höhere Anforderungen können an die organisatorische Sorgfaltspflicht gestellt werden und desto geringere Indizien reichen für einen Grund zum Einschreiten durch den Präsidenten bzw. die HSL aus

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