Regelrecht
Etymologie
Das Wort ist eine Zusammensetzung aus den Bestandteilen "Regel" und "recht".
- Wortbildung: Der erste Teil leitet sich vom lateinischen regula („Richtschnur“ oder „Maßstab“) ab. Der zweite Teil stammt vom germanischen rehta- („gerade“ oder „direkt“).
- Historischer Kontext: Ursprünglich bezeichnete das Wort etwas, das „der Regel entspricht“ oder „ordnungsgemäß“ nach festen Vorschriften abläuft.
- Semantische Entwicklung: Im Laufe der Zeit wandelte sich die Bedeutung von der rein technischen Einhaltung von Regeln hin zu einer verstärkenden Funktion (Intensivierung). Heute wird es meist verwendet, um die absolute Echtheit oder das enorme Ausmaß eines Zustands zu betonen – oft im Sinne von „geradezu“ oder „buchstäblich“.
Bedeutungen
- Den Regeln entsprechend: Etwas, das vorschriftsmäßig, ordnungsgemäß oder nach einem normalen Muster verläuft (z. B. „ein regelrechter Kampf“ im sportlichen Sinne).
- Verstärkend (Geradezu): Dient dazu, eine Metapher oder einen Vergleich zu unterstreichen, um zu zeigen, dass die Beschreibung voll und ganz zutrifft (z. B. „eine regelrechte Flut von Beschwerden“).
- Echt / Wahrhaftig: Bezeichnet einen Zustand, der ohne jeden Zweifel einer bestimmten Kategorie angehört (z. B. „eine regelrechte Sensation“).
Synonyme
- Förmlich (im Sinne von „geradezu“)
- Wahrhaftig (der Wahrheit entsprechend)
- Ausgesprochen (in hohem Maße)
- Eigentlich (wirklich vorhanden)
- Regulär (ordnungsgemäß)
Gegensätze (Antonyme)
- Unregelmäßig (nicht der Norm entsprechend)
- Ausnahmsweise (selten oder abweichend)
- Metaphorisch (nur im übertragenen Sinne, nicht wörtlich)
- Vorgetäuscht (nicht echt oder authentisch)
Übersetzungen
- Arabisch: (حقيقي - ḥaqīqī), (نظامي - niẓāmī), (بمعنى الكلمة - bi-maʿnā al-kalima)
- Englisch: (downright), (veritable), (literal), (proper)
- Norwegisch: (regelrett), (veritabel), (ordentlig)