4Mo29,18
mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;